LOGOPÄDIE

LOGOPÄDIE

Sprech- Sprach- Stimm- und Schluckstörungen können im Alltag empfindliche Störungen verursachen und das Leben im privaten wie im schulischen und beruflichen Umfeld erheblich beeinträchtigen.

Sollten Sie oder Ihr Angehöriger von einer Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckstörung betroffen sein, sind sie bei uns genau richtig. Wir behandeln alle logopädischen Störungsbilder bei Personen aller Altersgruppen. 

Für eine logopädische Behandlung ist eine ärztliche Heilmittelverordnung (Rezept) erforderlich, welche bei Behandlungsbeginn nicht älter als 28 Tage sein darf.


Als Patient mit Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckstörungen suchen sie ihren behandelnden Arzt auf. Dies kann z.B. ein Hausarzt, Kinderarzt, Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Internist, Neurologe, Kieferorthopäde, Zahnarzt oder Phoniater sein. Schildern sie dem Arzt ihr Anliegen.


Bei Kindern- und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die vollen Kosten. Ab dem 18. Lebensjahr wird pro Verordnung eine Zuzahlung von 10 % und eine Rezeptgebühr von 10,00 € fällig. Die Zuzahlung wird im Auftrag der Kassen direkt von uns erhoben.


Bei Privatpatienten benötigen wir ein Privatrezept. Zuzahlungen und Gebühren fallen hier nicht an. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Patienten.


Bei Unsicherheiten wegen einer Therapienotwendigkeit fragen sie ihren behandelnden Arzt oder wenden sie sich direkt an uns.

Weitere Informationen zu den logopädischen Störungsbildern finden sie auf der Homepage des Bundesverbandes für Logopädie e.V. (https://www.dbl-ev.de/logopaedie/).


  1. Anamnese / Diagonstik  
    An dem ersten Termin wird über den Anlass ihres Besuches gesprochen und der Logopäde befasst sich ausführlich mit ihrer Krankheitsgeschichte, den bereits vorliegenden Befunden und geht auf ihre Bedürfnisse und Wünsche ein. Anschließend findet eine logopädische Diagnostik mit Hilfe standardisierter Untersuchungsverfahren statt. Dabei stellt der Logopäde fest, in welchen Bereichen mit welchen Schwerpunkten eine logopädische Störung vorliegt.

  2. Therapie 
    Auf der Grundlage der Anamnese und der Diagnostik wird ein individueller Therapieplan erstellt. Auf sie zugeschnittene Therapiemethoden werden in Form von Einzel- oder Gruppentherapie angewandt.  
    Je nach Störungsbild und Verordnung des Arztes finden in der Regel 1 - 4 Behandlungseinheiten pro Woche in der Logopädiepraxis oder in Form eines Hausbesuches statt.  

  3. Therapiebericht / Wiedervorstellung beim Arzt 
     Am Ende der Verordnung schreibt der Logopäde einen Bericht über den Behandlungsstand an den verordnenden Arzt. Auf dessen Grundlage werden sie erneut von ihrem behandelnden Arzt untersucht. Wird eine weitere Behandlungsbedürftigkeit festgestellt, wird erneut eine Heilmittelverordnung ausgestellt.


Die Dauer einer Therapieeinheit kann je nach Verordnung 30, 45 oder 60 Minuten betragen.


Die genaue Therapiedauer, ob Wochen, Monate oder Jahre kann nicht genau vorausgesagt werden. Dies unterscheidet sich individuell nach Störungsbild und Patient. Zur Unterstützung und Festigung erhalten sie daher regelmäßig Übungen für zu Hause. Durch häufiges Üben kann der Therapieerfolg positiv unterstützt werden.


Wenn sie sich zur logopädischen Therapie in einer unserer Praxen anmelden möchten, können sie uns telefonisch erreichen oder sich direkt hier anmelden.  


Während der Therapieeinheiten in der Praxis und den Hausbesuchen ist es uns nicht immer möglich an das Telefon zu gehen. Hinterlassen Sie uns einfach eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, dieser ist 7 Tage die Woche für 24 Stunden geschaltet. Wir rufen Sie umgehend zurück.


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